Rechtsregelung
Die Rechtregelung der Tätigkeit des Einheitsunternehmens „BellesExport“ beim Export der Holzwaren erfolgt:
- 1. laut dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 214 vom 07. Mai 2007 „Über einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Tätigkeit in der Waldwirtschaftsbranche“
- 2. laut der Anordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 723 vom 31. Mai 2007 „Über einzelne Maßnahmen zur Regelung des Exportes der Holzwaren“
- 3. laut der Anordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 714 vom 16. Juni 2004 „Über die Maßnahmen zur Förderung des Börsenhandels auf Warenbörsen“
- 4. laut der Anordnung des Ministeriums für Forstwirtschaft der Republik Belarus Nr. 26 vom 29. Juni 2007 „Über die Erfassung der einzelnen Arten der Holzwaren, die den juristischen Personen und den Privatunternehmern exportiert werden“
- 5. laut der Anordnung des Staatlichen Zollkomitees der Republik Belarus Nr. 58 vom 1. September 2005 „Über die Besonderheiten der Zollverfahren beim Export der einzelnen Arten der Holzwaren und über die Besonderheiten der Zollkontrolle“